Die neuen Führerscheinklassen

Kurzübersicht


Allgemeines:

  1. Der Begriff des zulässigen Gesamtgewichts in Tonnen wird ersetzt durch die zulässige Gesamtmasse (GM) in Kilogramm.
  2. Führerscheinfrei sind künftig Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Klein-PKW fallen nicht unter diesen Begriff.
    Des weiteren sind nur noch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h führerscheinfrei. Auf 6 km/h gedrosselte PKW unterliegen der allgemeinen Fahrerlaubnispflicht.
  3. Das Prinzip des Stufenführerscheins bei Motorrädern bleibt erhalten.
  4. Es ist kein Zwangsumtausch vorgesehen, daher bleiben alle alten Führerscheine gültig. Ein freiwilliger Umtausch ist gegen eine Gebühr von 45.- DM bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden möglich. Nach Verlust, Entzug (ab 6 Monate) oder Erweiterung des Führerscheins wird automatisch ein neuer EU-Führerschein ausgestellt.
  5. Auf Übergangsregelungen, Ausnahmen und weitere Details kann hier im einzelnen nicht eingegangen werden.


Die neuen Klassen im Überblick:

Klasse

Begrenzung

Befristung:
Alter unter 50

Befristung:
Alter ab 50

Mindestalter
und Vorlagen

Krafträder

A1 Hubraum höchstens 125 ccm und
Nennleistung höchstens 11 kW
keine keine Mindestalter: 16
keine
A Hubraum größer 50 ccm oder
Bauartbedingte Vmax größer 45 km/h
keine keine Mindestalter: 18 / 25
(Stufenführerschein/
direkt)
keine

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder

B zul. Gesamtmasse 3500 kg und
max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz
Anhänger zul. Gesamtmasse 750 kg
keine keine Mindestalter: 18
keine
BE Kombination Klasse B mit
Anhänger zul. GM größer 750 kg
keine keine Mindestalter: 18
keine
C1 zul. Gesamtmasse: 7500 kg
max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz
Anhänger zul. GM: 750 kg
bis Vollendung
50. Lebensjahr
5 Jahre Mindestalter: 18
Sehtest
ärztliches Gutachten
C1E Kombination Klasse C1 mit
A zul. GM höchstens Leermasse ZF
zul. GM ZF + A: 12000 kg
bis Vollendung
50. Lebensjahr
5 Jahre Mindestalter: 18
Sehtest
ärztliches Gutachten
C zul. GM größer 3500 kg
max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz
Anhänger zul. GM 750 kg
bis Vollendung
50. Lebensjahr
5 Jahre Mindestalter: 18
Sehtest
ärztliches Gutachten
CE Kombination Klasse C mit
Anhänger zul. GM größer 750 kg
bis Vollendung
50. Lebensjahr
5 Jahre Mindestalter: 18
Sehtest
ärztliches Gutachten

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung

D1 max. 16 Sitzplätze + Fahrersitz
Anhänger zul. GM 750 kg
5 Jahre
längstens bis
50. Lebensjahr
5 Jahre Mindestalter: 21
Sehtest
ärztliches Gutachten
ab 50: BAMG
D1E Kombination Klasse D1 mit
A zul. GM höchstens Leermasse ZF
zul. GM ZF + A: 12000 kg
5 Jahre
längstens bis
50. Lebensjahr
5 Jahre Mindestalter: 21
Sehtest
ärztliches Gutachten
ab 50: BAMG
D mehr als 16 Sitzplätze + Fahrersitz
Anhänger zul. GM 750 kg
5 Jahre
längstens bis
50. Lebensjahr
5 Jahre Mindestalter: 21
Sehtest
ärztliches Gutachten
ab 50: BAMG
DE Kombination Klasse D mit
Anhänger zul. GM größer 750 kg
5 Jahre
längstens bis
50. Lebensjahr
5 Jahre Mindestalter: 21
Sehtest
ärztliches Gutachten
ab 50: BAMG

Kleinkrafträder und Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

M Hubraum höchstens 50 ccm und
bauartbedingte Vmax kleiner 45 km/h
sowie Fahrräder mit Hilfsmotor
keine keine Mindestalter: 16
keine
L LF-Zugmaschinen mit
bauartbedingter Vmax höchstens 32 km/h,
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit
bauartbedingter Vmax höchstens 25 km/h,
Anhänger dürfen mit 25 km/h geführt werden
keine keine Mindestalter: 16
keine
T LF-Zugmaschinen mit
bauartbedingter Vmax höchstens 60 km/h,
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit
bauartbedingter Vmax höchstens 40 km/h
keine keine Mindestalter: 16
keine
Legende: ZF = Zugfahrzeug, A = Anhänger, GM = Gesamtmasse, Vmax = Höchstgeschwindigkeit
BAMG = betriebs-, arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten
LF = ausschließlich für land- und forstwirtschaftlichen Zwecke bestimmt und eingesetzt


Gegenüberstellung von alten und neuen Fahrerlaubnisklassen:

Klassen alt

Klassen neu

BRD DDR
Führerscheine
nach dem 31.03.80
DDR
Führerscheine
vor dem 01.04.80
Bedeutung siehe oben
1 A 1 A, A1, M, L
1 a - - A*, A1, M, L
1 b - - A1,M, L
- C - B, BE, C1, C1E, C, M, L, T
2 CE 5 B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L, T
3 B und BE - B, BE, C1, C1E, M, L
- - 4 A1, B, BE, C1, C1E, M, L
4 M - M, L
- - 2 A1, B, M, L
- - 3 A1, M, L
5 T - L
KOM - - D1, D1E, D, DE
KOM bis 14 F. - - D1, D1E
KOM bis 24 F./7,5t - - D1, D1E, D**
* - Sofern die Fahrerlaubnis vor weniger als 2 Jahren erteilt wurde, beschränkt auf Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
** - Beschränkt auf KOM mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7500 kg zul. Gesamtmasse

Alle Angaben entstammen der Broschüre "Der neue EU-Führerschein" des ADAC.
©1998 ADAC

Copyright 1999 by Holger Korten